Checkliste - ERASMUS

Vor der Abreise

  • Nachdem Sie durch das AAA über Ihren Studienplatz informiert wurden, müssen Sie diesen im Online-Portal des AAA bestätigen.
  • Sie werden im Zeitraum von März bis Mai (WiSe) bzw. September bis November (SoSe) von der Partneruniversität kontaktiert und darum gebeten, ein Onlinebewerbungsformular auszufüllen. Häufig sind zudem das nachfolgend genannte Learning Agreement sowie Ihr aktueller Notenspiegel einzureichen. Meist erhalten Sie nach Ihrer Registrierung Zugriff auf den Kurskatalog und weitere Informationen.
  • Ein bis zwei Monate vor Ihrem Auslandssemester erhalten Sie den von der Partnerhochschule ausgestellten Letter of Acceptance. Bitte leiten Sie diesen an das Akademische Auslandsamt (AAA) weiter.
  • Bitte klären Sie mögliche Anrechnungen im Vorfeld mit den AnsprechpartnerInnen an der MSM ab. Hier finden Sie die Namen der AnsprechpartnerInnen sowie Hinweise zum Vorgang.
  • Bitte schließen Sie Ihr Learning Agreement ab: Zum Wintersemsester 2021/22 erfolgte eine Umstellung auf das Online Learning Agreement (OLA). Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie automatisch per E-Mail vom UDE ERASMUS-Team des AAA. (Falls das OLA von der Partnerhochschule noch nicht unterstützt wird, können Sie diese Vorlage nutzen.)
  • Bitte kümmern Sie sich frühzeitig (wir empfehlen 2-3 Monate vor Anreise) um eine Unterkunft. Hierbei können Facebook-Gruppen hilfreich sein.
  • Sie sollten außerdem Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung halten.
  • Der sogenannte OLS-Sprachtest ist zu absolvieren. Das Testergebnis ist für Ihr Auslandssemester irrelevant. Da überprüft werden soll, ob sich Ihre Sprachkenntnisse verbessert haben, ist der Test nach Ihrer Rückkehr erneut abzulegen. Sie erhalten jeweils eine Einladung per E-Mail.
  • Bitte nehmen Sie an der Informationsveranstaltung des AAA im Juni teil. Der Termin wird noch bekanntgegeben.
  • Zwischen Juli/August (WiSe) bzw. Okt./Nov. (SoSe) erhalten Sie vom AAA Ihr Grant Agreement (Finanzvereinbarung). Bitte senden Sie es unterschrieben zurück an das AAA (Hinweis: 70 % des Förderbetrags erhalten Sie im Voraus, 30 % nach Rückkehr).
  • Ggfs. Beantragung von Auslands-BAföG. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Ggfs. Beantragung eins Visums/einer Aufenthaltsgenehmigung.
  • Ggfs. Eintragung in die Elefand-Liste (Krisenvorsorgeliste).

Ankunft an der Partneruniversität

  • Bitte lassen Sie sich den ersten Tag Ihres Studienaufenthaltes an der Partneruniversität auf dem Certificate for Erasmus+ Grant abzeichnen. Spätestens eine Woche nach Studienbeginn muss dem AAA ein Scan (d.h. per E-Mail) hiervon vorliegen.
  • Nach dem Beginn Ihres Studiums im Gastland sind ggf. Änderungen an Ihrer Kurswahl erforderlich. Bitte dokumentieren Sie die abgewählten bzw. hinzugewählten Kurse im Abschnitt „Changes“ ihres OLAs. Detaillierte Informationen dazu finden Sie ebenfalls in der Anleitung, die Sie per E-Mail vom UDE ERASMUS-Team erhalten haben.

Vor der Abreise an der Partneruniversität

  • Bitte lassen Sie sich die tatsächliche Aufenthaltsdauer auf dem Certificate for ERASMUS+ Grant von der Partneruniversität bestätigen.
  • Fragen Sie im International Office der Partneruniversität nach, wann und wie Sie das Transcript of Records (Zeugnis) erhalten werden.

Nach dem Aufenthalt

Bitte reichen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Rückkehr die nachfolgenden Dokumente im AAA ein:

  • Certificate for ERASMUS+ Grant (unter Angabe des Beginns und Endes des Auslandssemesters an Partnerhochschule)
  • Persönlicher Erfahrungsbericht
  • Kopie des Transcript of Records (sollte dieses noch nicht vorliegen, kann es nachgereicht werden)

Zudem sind folgende Aktivitäten erforderlich: